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Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867-1914. III. Abteilung. Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des neuen Kurses (1890-1904). 5. Band. Die gesetzliche Krankenversicherung.
Die Gesetzesnovelle vom 10. April 1892 änderte das Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883 in erheblichem Maße ab. Die wichtigste Folge dieser Reform war, dass die Stellung der gesetzlichen Krankenkassen gestärkt wurde. Die sozialdemokratisch-freigewerkschaftlichen Arbeiter begannen in der Selbstverwaltung der Ortskrankenkassen zu wirken. Der Band dokumentiert den Ausbau der Kasseneinrichtungen und Kassenleistungen, die Gründung der Kassenverbände sowie die organisierten Auseinandersetzungen mit Ärzten und Apothekern, die zu Ärzte- und Apothekerstreiks führten. Ansätze zu einem Kassenarztrecht wurden entwickelt, aber mit den Gesetzesnovellen vom 1900 und 1903 griff der Gesetzgeber diese nicht auf.
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Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914. III. Abteilung. Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des neuen Kurses (1890-1904). 6. Band. Die Praxis der Rentenversicherung und das Invalidenversicherungsgesetz von 1899.
Das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 13. Juli 1889 trat zum Jahresbeginn 1891 in Kraft. Als Träger waren 31 unabhängige Versicherungsanstalten gegründet worden, die sich nicht zuletzt im Hinblick auf ihre Finanzen recht unterschiedlich entwickelten. Die Akzeptanz des Gesetzes war zunächst gering, die Vorteile für die Arbeiter wurden jedoch bald deutlich. Die Invalidenrente, die im Gegensatz zur Altersrente an keine Altersgrenze gebunden war, wurde zur häufigsten Rentenart. Legislativ zunächst noch nicht abgesichert, begannen einzelne Versicherungsanstalten bald mit eigenverantwortlicher Behandlung von Lungenkranken in eigenen Heilanstalten. Zur Anlage ihrer Kapitalien engagierten sich die Versicherungsanstalten auch im Arbeiterwohnungsbau. Der Band dokumentiert die ab 1894 begonnene Revision des Gesetzes, die in einem ersten Anlauf scheiterte, jedoch 1899 im zweiten Anlauf den Reichstag fast einstimmig passierte. Wichtigste Neuerungen des nun Invalidenversicherungsgesetz genannten Gesetzes waren ein teilweiser Finanzausgleich zwischen den Versicherungsanstalten und eine vereinfachte Definition von Erwerbsunfähigkeit.
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Die neue Pflegeversicherung
Der Antrag - die Pflegestufen - die Leistungen: Ihre neuen Möglichkeiten und Chancen.
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Wieprecht, André: Praxisratgeber Pflegeversicherung
Praxisratgeber Pflegeversicherung , Alle Leistungen kennen und nutzen Pflegebedürftigkeit betrifft alle Bevölkerungsgruppen vom Baby bis zum Erwachsenen. Angehörige oder Helfer stehen den Betroffenen oft zur Seite, organisieren und übernehmen die Pflege. Dieses Füreinander erfordert das nötige Wissen, wie die Pflegeversicherung funktioniert, welche Leistungen in Betracht kommen, wie diese kombiniert und geltend gemacht werden. Der Praxisratgeber Pflegeversicherung vermittelt das nötige Know-how, damit Betroffene und ihre Angehörigen selbst handeln und bestimmen können: Wie funktioniert die Pflegeversicherung? Welche Rechte und Ansprüche und welche Pflichten bestehen aus dem Versicherungsverhältnis? Was bedeutet Pflegebedürftigkeit? Wie läuft die Begutachtung zur Einstufung ab? Nach welchen Grundsätzen werden die Pflegegrade ermittelt? Welche Leistungen können wie kombiniert werden? Was ist bei der Beantragung von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln zu beachten? Welche Hilfen gibt es für pflegende Angehörige? Was tun, wenn ein Antrag abgelehnt wurde? Welche Besonderheiten sind bei Begutachtung und Leistungen von pflegebedürftigen Säuglingen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen zu beachten? Das Buch ist auch als schnelles Nachschlagewerk für Helfer aus dem sozialen Bereich geeignet, um Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Mit den Neuerungen 2024 und 2025 durch das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG). , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Ist Sozialversicherung Krankenversicherung?
Ist Sozialversicherung Krankenversicherung? Die Sozialversicherung ist ein umfassendes System, das verschiedene Risiken wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Alter absichert. Die Krankenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung, der speziell die Kosten im Zusammenhang mit Krankheiten abdeckt. In Deutschland beispielsweise ist die Krankenversicherung ein obligatorischer Bestandteil der Sozialversicherung. Sie gewährleistet, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu medizinischer Versorgung haben, unabhängig von ihrem Einkommen. Somit ist die Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil der Sozialversicherung, aber nicht deren einziger Aspekt.
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Ist Sozialversicherung gleich Rentenversicherung?
Ist Sozialversicherung gleich Rentenversicherung? Nein, Sozialversicherung ist ein übergeordneter Begriff, der verschiedene Versicherungszweige umfasst, darunter auch die Rentenversicherung. Die Rentenversicherung ist speziell darauf ausgerichtet, die finanzielle Absicherung im Alter zu gewährleisten. Andere Bereiche der Sozialversicherung umfassen beispielsweise die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung. Jeder Bereich hat spezifische Leistungen und Voraussetzungen, die sich voneinander unterscheiden. Insgesamt sollen die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung dazu beitragen, die soziale Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
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Ist Pflegeversicherung gleich Krankenversicherung?
Nein, Pflegeversicherung ist nicht gleich Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung deckt die Kosten für pflegerische Leistungen im Falle von Pflegebedürftigkeit ab, während die Krankenversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen und Arzneimittel übernimmt. Beide Versicherungen sind jedoch eng miteinander verbunden, da Pflegebedürftigkeit oft aufgrund von Krankheiten oder gesundheitlichen Problemen entsteht. Es ist daher wichtig, sowohl eine Krankenversicherung als auch eine Pflegeversicherung abzuschließen, um im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit abgesichert zu sein. Es gibt auch spezielle Pflegezusatzversicherungen, die zusätzliche Leistungen im Pflegefall bieten können.
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Ist Sozialversicherung und Rentenversicherung das gleiche?
Ist Sozialversicherung und Rentenversicherung das gleiche? Nein, Sozialversicherung ist ein übergeordneter Begriff, der verschiedene Versicherungszweige umfasst, darunter die Rentenversicherung. Die Rentenversicherung ist speziell darauf ausgerichtet, die finanzielle Absicherung im Alter zu gewährleisten. Andere Bereiche der Sozialversicherung umfassen beispielsweise die Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Insgesamt dienen sowohl Sozialversicherung als auch Rentenversicherung dazu, soziale Risiken abzusichern und die soziale Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
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Praxisratgeber Pflegeversicherung. Ansprüche und Leistungen.
Alle Leistungen kennen und nutzen Pflegebedürftigkeit betrifft alle Bevölkerungsgruppen vom Baby bis zum Erwachsenen. Angehörige oder Helfer stehen den Betroffenen oft zur Seite, organisieren und übernehmen die Pflege. Dieses Füreinander erfordert das nötige Wissen, wie die Pflegeversicherung funktioniert, welche Leistungen in Betracht kommen, wie diese kombiniert und geltend gemacht werden. Der Praxisratgeber Pflegeversicherung vermittelt das nötige Know-how, damit Betroffene und ihre Angehörigen selbst handeln und bestimmen können: Wie funktioniert die Pflegeversicherung? Welche Rechte und Ansprüche und welche Pflichten bestehen aus dem Versicherungsverhältnis? Was bedeutet Pflegebedürftigkeit? Wie läuft die Begutachtung zur Einstufung ab? Nach welchen Grundsätzen werden die Pflegegrade ermittelt? Welche Leistungen können wie kombiniert werden? Was ist bei der Beantragung von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln zu beachten? Welche Hilfen gibt es für pflegende Angehörige? Was tun, wenn ein Antrag abgelehnt wurde?
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SGB 2024 Ergänzungsband für die Krankenversicherung
SGB 2024 Ergänzungsband für die Krankenversicherung , Machen Sie aktuell Ihre Ausbildung zum SoFa? Oder beginnen Sie gerade mit einer Weiterbildung? Bei einer Aus- oder Weiterbildung in der Sozialversicherung sind Sie mit unserem SGB KV bereits sehr gut ausgestattet. Viele der Themen im Fach- oder Berufsschulunterricht erfordern jedoch eine erweiterte Kenntnis der Sozialgesetzgebung und angrenzender Rechtsgebiete. Mit dem SGB EB KV erhalten Sie die ideale Ergänzung zu Ihrer vorhandenen Fachliteratur. Der Band enthält ausgewählte Materialien z.B. aus dem Berufsbildungsgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Ausbildungsrahmenplan für Sozialversicherungsfachangestellte. Diese Gesetzessammlung ist ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und unterstützt Sie ideal bei der Lösung komplexer Fachaufgaben. Aus dem Inhalt: Gesetze wie AktG, AO, AÜG, BBiG, BDSG, BGB, EStG, GG, GmbHG, HGB, JArbSchG, OWiG, StGB, ZPO Verordnungen wie die Ausbilder-Eignungsverordnung und die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten Richtlinien wie die Lohnsteuer-Richtlinien Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte(-r) Geeignet für: Auszubildende Weiterbildende Als Ergänzung zu Ihrem SGB KV und dem SGB Taschenbuch , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Die gesetzliche Pflegeversicherung: Antragstellung, Leistungsvoraussetzungen und Begutachtungsverfahren
Das Thema »Pflege« betrifft immer mehr Menschen. Derzeit erhalten knapp 5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Werden Leistungen der Pflegeversicherung erstmals beantragt, wird die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Das Begutachtungsverfahren steht direkt nach dem Antrag bei der Pflegekasse an.
Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 € -
Die neue Pflegeversicherung - Ansprüche kennen und ausschöpfen
Der Praxisratgeber für Pflegebedürftige und Pflegende. Mit Fall- und Berechnungsbeispielen sowie Hinweisen für richtiges Verhalten gegenüber Pflegekassen.
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Was ist Unterschied zwischen Krankenversicherung und Sozialversicherung?
Was ist der Unterschied zwischen Krankenversicherung und Sozialversicherung? Krankenversicherung ist eine spezifische Art der Sozialversicherung, die die Kosten für medizinische Behandlungen und Arzneimittel abdeckt. Sozialversicherung hingegen umfasst eine breitere Palette von Leistungen wie Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Während die Krankenversicherung sich auf die Gesundheitsversorgung konzentriert, zielt die Sozialversicherung darauf ab, das soziale Wohlergehen der Bürger zu gewährleisten. Beide Systeme dienen dazu, die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit Krankheit oder anderen Lebensereignissen zu minimieren, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Leistungen.
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Was ist der Unterschied zwischen Sozialversicherung und Rentenversicherung?
Was ist der Unterschied zwischen Sozialversicherung und Rentenversicherung? Die Sozialversicherung ist ein umfassendes System, das verschiedene Risiken wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit absichert. Die Rentenversicherung hingegen ist speziell darauf ausgerichtet, Einkommensausfälle im Alter abzufedern. Während die Sozialversicherung also einen breiteren Schutz bietet, konzentriert sich die Rentenversicherung ausschließlich auf die Absicherung im Alter. Beide Systeme sind in Deutschland gesetzlich verankert und dienen der sozialen Sicherung der Bevölkerung.
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Was zahlt die Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung?
Die Rentenversicherung zahlt grundsätzlich nichts zur privaten Krankenversicherung. Rentenversicherte müssen ihre Krankenversicherung selbstständig abschließen und die Beiträge eigenständig tragen. Die Rentenversicherung übernimmt lediglich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Wer sich privat versichern möchte, muss die Beiträge aus eigenen Mitteln aufbringen.
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Wie hoch ist die Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei Rentnern?
Die Höhe der Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei Rentnern hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen, dem Rentenbezug und dem gewählten Krankenversicherungsmodell. Rentner müssen in der Regel einen Beitragssatz zur Krankenversicherung von etwa 14,6% ihres Renteneinkommens zahlen. Dieser Beitragssatz setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung und dem Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zusammen. Die Pflegeversicherung wird mit einem Beitragssatz von 3,05% des Renteneinkommens berechnet. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, sich von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreien zu lassen, zum Beispiel wenn man anderweitig versichert ist oder bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
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